Umstellung von Schüler-Sammel-Zeit-Karten (SSZK) auf Chipkarten verzögert sich weiter
Verbünde 05.11.2024

Umstellung von Schüler-Sammel-Zeit-Karten (SSZK) auf Chipkarten verzögert sich weiter

Der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen hat vorgesehen, mit dem Schuljahr 2024/2025 allen anspruchsberechtigten Schüler*innen im VSN-Gebiet eine Chipkarte auszuhändigen.

Pressemitteilung - Göttingen, 05. November 2024

Umstellung von Schüler-Sammel-Zeit-Karten (SSZK) auf Chipkarten verzögert sich weiter

Der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen hat vorgesehen, mit dem Schuljahr 2024/2025 allen anspruchsberechtigten Schüler*innen im VSN-Gebiet eine Chipkarte auszuhändigen.

Die Chipkarte ersetzt die bekannte Schüler-Sammel-Zeit-Karte (SSZK) von Schüler*innen der Preisstufen C, Gö und PS 1, die bisher in Papierform ausgegeben wird. Auch die Schüler*innen ab Preisstufe 2 mit einem SSZK-Deutschlandticket sollten ebenfalls die Chipkarte zum Schuljahresanfang erhalten.

„Leider war es uns nicht möglich, die SSZK für Schüler*innen rechtzeitig zum Schuljahresanfang bereitzustellen“, teilt der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen mit. Aus diesem Grund haben alle anspruchsberechtigen Schüler*innen eine Ersatzbescheinigung erhalten, die zuerst bis zum 02.10.2024 galt, die angestrebte Ausgabe vor den Herbstferien war allerdings nicht umzusetzen. VSN-seitig wurde daher die vorhandene Ersatzbescheinigung nochmals bis zum 31.10.2024 verlängert.

Ende Oktober zeichnete sich ab, dass sich die Ausgabe der Chipkarten aufgrund technischer Herausforderungen weiter verzögern wird. Alle anspruchsberechtigen Schüler*innen erhalten daher erneut im Laufe der KW 45 aktualisierte Ersatzbescheinigungen, die bis zum 31.12.2024 gültig sind. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Ausgabe zeitnah erfolgen wird und gehen davon aus, dass wir bis spätestens zum Jahresende die Chipkarten bereitgestellt haben“, teilt der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen mit.

Über die Problematik der fehlenden Chipkarten sind die Verkehrsunternehmen im VSN informiert, die Ersatzbescheinigungen gelten derzeit als gültige Fahrkarte. „Niemand muss Sorge haben, nicht mitgenommen zu werden, wenn er die Ersatzbescheinigung bei Fahrtantritt vorlegen kann“, so der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen.

Zusätzlich bietet der Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein SSZK-Deutschlandticket ab Preisstufe 2 die Möglichkeit, die Fahrtberechtigung über die FahrPlaner-App auszugeben. Informationen über diese Möglichkeit finden Interessierte unter https://vsninfo.de/de/schueler.... Schüler*innen sowie deren Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, sich ebenfalls unter dem Link für einen Newsletter anzumelden, um künftig rund um das Thema SSZK auf dem Laufenden zu bleiben.


Bei Rückfragen:
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH
Janina Ternedde
Güterbahnhofstraße 10
37073 Göttingen
Tel.: 0551 / 820 700 24
janina.ternedde@vsninfo.de
www.vsninfo.de


Diese Pressemitteilung wurde zuerst von dem ↗ Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH veröffentlicht.

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